> CMSMS und die gesetzlichen Bestimmungen in Europa
.Welches Gesetz gilt à für jede technische Anlage? Welche Kontrollstelle ist zuständig? In welchen Abständen werden die Kontrollen durchgeführt? Wie kann das CMMS die Einhaltung der Vorschriften unterstützen?
.Unsere Tour d’Europe der Immobilienvorschriften beginnt in ihrem Herzen, in Belgien. Wir werden uns mit den technischen Einrichtungen beschäftigen, die für den Betrieb eines Gebäudes unerlässlich sind:
.Das belgische Gesetz definiert die Arbeitsausrüstung als alle Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Anlagen, die am Arbeitsplatz und im Rahmen der Arbeit verwendet werden. Ihre Verwendung umfasst die Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme, den Transport, die Instandsetzung, den Umbau, die Wartung und Instandhaltung, einschließlich der Reinigung. Diese Tätigkeiten sind durch das in Buch IV des Arbeitsschutzgesetzes erwähnte Gesetz geregelt.
>.Um Zwischenfällen vorzubeugen und alle Folgen für die Sicherheit und die Produktivität zu vermeiden, müssen diese Anlagen von den zuständigen Behörden genehmigt werden, um die Sicherheit und die Produktivität zu gewährleisten; der Arbeitnehmer zu verhindern, unterliegen diese Anlagen einer regelmäßigen technischen Kontrolle, die oftmals eine regelmäßige Wartung erfordert.Die große Vielfalt an Geräten bedeutet aber auch, dass die Vorschriften über die Art und Häufigkeit der Kontrollen, die für jedes Gerät spezifisch sind, variabel sind. Es ist schwierig, den Überblick zu behalten, zumal die Vorschriften in unseren drei Regionen unterschiedlich sind.
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&Eine CMMS-Lösung zu haben, wird es dem Anlagenverwalter ermöglichen, alle seine Verpflichtungen in Bezug auf seinen Anlagenbestand zu erfüllen; Sie können sich jederzeit blitzschnell vergewissern, ob sie eingehalten werden, und, falls nötig, Warnungen oder Verzögerungen schnell beheben.
.Liste der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrâuten nach éspan>/h2>.
Die Kontrolle eines Ausrüstungsgegenstandes ist die Gesamtheit der Prüfungen, die an allen seinen Bestandteilen durchgeführt werden, die sich im Laufe der Zeit abnutzen, verschlechtern oder ihr Verhalten ändern können. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle muss diese Kontrolle von einer zugelassenen Organisation durchgeführt werden, die auf ihrem Gebiet sachkundig und unabhängig ist;Sie müssen von einer anerkannten Organisation durchgeführt werden, die von der Wartungsfirma abhängt, die mit der Wartung und Instandsetzung der technischen Anlage beauftragt wurde.
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Dieses Dokument enthält eine Liste der wichtigsten Anlagen, die einer regelmäßigen Kontrolle durch den Betreiber der Anlage oder den Beauftragten unterzogen werden müssen. Für jede durchgeführte Kontrolle muss ein Bericht erstellt werden, der in das Sicherheitsbuch eingetragen wird, in dem die Daten der Kontrolle und die gemachten Feststellungen vermerkt werden. Dieses Register muss dem Bürgermeister und den zuständigen Behörden jederzeit zugänglich sein.
Der Bürgermeister und die zuständigen Behörden müssen jederzeit Zugang zu diesem Register haben.
1. Aufzüge und Lastenaufzüge
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Der Königliche Erlass vom März 2003 über die Sicherheit von Aufzügen verlangt eine technische Kontrolle, die von einem externen Dienst für technische Kontrollen am Arbeitsplatz (SECT) durchgeführt werden muss. Sie wird alle 6 Monate durchgeführt, wenn das Wartungsunternehmen nach ISO 9001 zertifiziert ist, ansonsten alle 3 Monate. Eine Risikoanalyse wird ebenfalls alle 10 Jahre durchgeführt.
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Hebezeuge, Kräne, Lastenaufzüge und andere Maschinen unterliegen vierteljährlichen Kontrollen gemäß Artikel 280-281 der Allgemeinen Arbeitsschutzverordnung (AAV).
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Wenn diese Vorrichtungen selten verwendet werden und ausschließlich für den Gütertransport bestimmt sind, reduziert die zuständige KST die Häufigkeit der Kontrollen, indem sie sich an den Rhythmus der Verwendung der ´Geräte anpasst. Der Abstand zwischen zwei Besuchen sollte jedoch nicht mehr als 12 Monate betragen.
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2. Heizungsanlagen
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Für Flandern
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Der Beschluss der flämischen Regierung vom Dezember 2006 verlangt eine regelmäßige Kontrolle:
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- Einmal jährlich für Anlagen, die Brennstoff Flüssigbrennstoff
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- Alle zwei Jahre für Heizkesselères à Gas.
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- Eine externe Prüfung muss ebenfalls alle 5 Jahre durchgeführt werden, wenn die Leistung der Anlage 100 kW oder weniger beträgt, und alle 4 Jahre, wenn die Leistung 100 kW oder mehr beträgt.
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☞ RéTanks à Heizöl mit weniger als 6000 Litern
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- Einmalig bei der Inbetriebnahme für Autotanks. Artikel 6.5.5.4 von Vlarem verlangt jedoch, dass der Betreiber dafür sorgt, dass die Anlage in einem guten Betriebszustand ist und dass eine Kontamination der Umwelt verhindert wird.
- Alle 5 Jahre für erdverlegte Tanks. Tanks mit einem Fassungsvermögen von weniger als 5.000 Litern, die nicht mit einem permanenten Lecksuchsystem ausgestattet sind, werden jährlich kontrolliert.
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☞ Rétankanlagen à Heizöl mit mehr als 6000 Litern
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- Eine Sichtprüfung muss bei Autokraftstofftanks alle 3 Jahre durchgeführt werden.
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- Alle Jahre für Tanks, die in einem Schutzgebiet aufgestellt sind, in Bezug auf Tanks aus Stahl und verstärktem Duroplast. Alle zwei Jahre für solche, die sich außerhalb der Schutzzone befinden.
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Für die Wallonie
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Der Erlass der wallonischen Regierung vom Januar 2009 sieht die folgenden regelmäßigen Inspektionen vor:
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- Einmal pro Jahr für Anlagen, die mit flüssigem Brennstoff betrieben werden
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- Zwei Mal pro Jahr für Kesselanlagen à Gas, wenn die Leistung 100 kW beträgt, und drei Mal pro Jahr, wenn die Leistung 100 kW beträgt. Eine gründliche Diagnose wird verlangt, wenn der Kessel älter als zwei Jahre ist, aber auch zwei Jahre nach jeglichen Änderungen.
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☞ Rétankstellen à Heizöl
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In der Region Wallonien ist die Kontrolle von Heizöltanks nur für Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3.000 Litern vorgeschrieben. Die Periodizität hängt von der Art des Tanks ab:
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- Aérien: Sichtkontrolle alle 10 Jahre
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- Aénichts, aber nicht zugänglich und vergrabene Rohrleitungen: alle 10 Jahre
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- Erdreich; einwandig und &accé 10 à 20 Jahre: alle 10 Jahre
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- Erdbeben; einwandig und 21 à 30 Jahre: alle 5 Jahre
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- Interré einwandig über 30 Jahre: alle 3 Jahre
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- Enterré doppelwandig: alle 10 Jahre
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Für erdverlegte Tanks muss spätestens 10 Jahre nach der Betriebserlaubnis eine Ultraschallprüfung durchgeführt werden.
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Für die Region Brüssel
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Der Beschluss der Regierung der Hauptstadt Brüssel vom Juni 2010 legt die folgenden Kontrollfrequenzen fest:
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- Einmal jährlich für Anlagen mit flüssigem Brennstoff
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- Alle 2 Jahre für Heizkesselèr à Gas
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- Eine einmalige gründliche Diagnose ist für Geräte erforderlich, die 15 Jahre oder älter sind
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☞ Rétankstellen à Heizöl
>.
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- Aénichts, das nicht émit einer doppelten Wand ausgestattet ist: jedes Jahr
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- Aénichts édoppelwandig: alle 5 Jahre
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- Interré nicht éausgestattet; und über à10.000 Liter: Alle Jahre
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- Hintergrund, nicht ausgerüstet und unter 10.000 Liter: Alle Jahre
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- Erdbeben und über 10.000 Liter: alle 3 Jahre
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- Hintergrund, nicht ausgerüstet und unter 10.000 Liter: alle 3 Jahre
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In Flandern, Wallonien oder der Region Brüssel müssen diese Kontrollen von einem zertifizierten Techniker durchgeführt werden. Für Heizöltanks wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Eigentümer ausgehändigt wird, sowie eine farbige Plakette auf dem Tank angebracht.
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3. Vorrichtungen zur Brandbekämpfung
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Die Feuerlöscher müssen jährlich vom Instandhalter kontrolliert werden.
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Bei anderen Ersthelferausrüstungen müssen monatliche Sichtkontrollen an den Entleerungsgeräten intern von den Ersthelfern (PPE) durchgeführt werden. Alle drei Jahre führt der Service Régional d’Incendie jedoch eine Kontrolle der axialen Ablaufschächte, der Hydranten sowie der Hydranten und Hydranten des Standorts durch. Diese Prüfung wird jährlich durchgeführt, wenn die Anlage von einer Druckerhöhungsanlage gespeist wird.
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Ebenso findet einmal im Jahr eine Inspektion der Anlagen durch ein spezialisiertes Unternehmen statt, bei der die Armaturen und das gesamte System untersucht werden.
Wenn diese Vorrichtungen selten verwendet werden und ausschließlich für den Gütertransport bestimmt sind, reduziert die zuständige KST die Häufigkeit der Kontrollen, indem sie sich an den Rhythmus der Verwendung der ´Geräte anpasst. Der Abstand zwischen zwei Besuchen sollte jedoch nicht mehr als 12 Monate betragen.
.2. Heizungsanlagen
.Für Flandern
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Der Beschluss der flämischen Regierung vom Dezember 2006 verlangt eine regelmäßige Kontrolle:
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- Einmal jährlich für Anlagen, die Brennstoff Flüssigbrennstoff .
- Alle zwei Jahre für Heizkesselères à Gas. .
- Eine externe Prüfung muss ebenfalls alle 5 Jahre durchgeführt werden, wenn die Leistung der Anlage 100 kW oder weniger beträgt, und alle 4 Jahre, wenn die Leistung 100 kW oder mehr beträgt. .
☞ RéTanks à Heizöl mit weniger als 6000 Litern
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- Einmalig bei der Inbetriebnahme für Autotanks. Artikel 6.5.5.4 von Vlarem verlangt jedoch, dass der Betreiber dafür sorgt, dass die Anlage in einem guten Betriebszustand ist und dass eine Kontamination der Umwelt verhindert wird.
- Alle 5 Jahre für erdverlegte Tanks. Tanks mit einem Fassungsvermögen von weniger als 5.000 Litern, die nicht mit einem permanenten Lecksuchsystem ausgestattet sind, werden jährlich kontrolliert. .
☞ Rétankanlagen à Heizöl mit mehr als 6000 Litern
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- Eine Sichtprüfung muss bei Autokraftstofftanks alle 3 Jahre durchgeführt werden.
- Alle Jahre für Tanks, die in einem Schutzgebiet aufgestellt sind, in Bezug auf Tanks aus Stahl und verstärktem Duroplast. Alle zwei Jahre für solche, die sich außerhalb der Schutzzone befinden. .
Für die Wallonie
. Der Erlass der wallonischen Regierung vom Januar 2009 sieht die folgenden regelmäßigen Inspektionen vor:- .
- Einmal pro Jahr für Anlagen, die mit flüssigem Brennstoff betrieben werden .
- Zwei Mal pro Jahr für Kesselanlagen à Gas, wenn die Leistung 100 kW beträgt, und drei Mal pro Jahr, wenn die Leistung 100 kW beträgt. Eine gründliche Diagnose wird verlangt, wenn der Kessel älter als zwei Jahre ist, aber auch zwei Jahre nach jeglichen Änderungen. .
☞ Rétankstellen à Heizöl
>.In der Region Wallonien ist die Kontrolle von Heizöltanks nur für Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3.000 Litern vorgeschrieben. Die Periodizität hängt von der Art des Tanks ab:
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- Aérien: Sichtkontrolle alle 10 Jahre .
- Aénichts, aber nicht zugänglich und vergrabene Rohrleitungen: alle 10 Jahre .
- Erdreich; einwandig und &accé 10 à 20 Jahre: alle 10 Jahre .
- Erdbeben; einwandig und 21 à 30 Jahre: alle 5 Jahre .
- Interré einwandig über 30 Jahre: alle 3 Jahre .
- Enterré doppelwandig: alle 10 Jahre .
Für erdverlegte Tanks muss spätestens 10 Jahre nach der Betriebserlaubnis eine Ultraschallprüfung durchgeführt werden.
.Für die Region Brüssel
.Der Beschluss der Regierung der Hauptstadt Brüssel vom Juni 2010 legt die folgenden Kontrollfrequenzen fest:
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- Einmal jährlich für Anlagen mit flüssigem Brennstoff .
- Alle 2 Jahre für Heizkesselèr à Gas .
- Eine einmalige gründliche Diagnose ist für Geräte erforderlich, die 15 Jahre oder älter sind .
☞ Rétankstellen à Heizöl
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- Aénichts, das nicht émit einer doppelten Wand ausgestattet ist: jedes Jahr .
- Aénichts édoppelwandig: alle 5 Jahre .
- Interré nicht éausgestattet; und über à10.000 Liter: Alle Jahre .
- Hintergrund, nicht ausgerüstet und unter 10.000 Liter: Alle Jahre .
- Erdbeben und über 10.000 Liter: alle 3 Jahre .
- Hintergrund, nicht ausgerüstet und unter 10.000 Liter: alle 3 Jahre .
In Flandern, Wallonien oder der Region Brüssel müssen diese Kontrollen von einem zertifizierten Techniker durchgeführt werden. Für Heizöltanks wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Eigentümer ausgehändigt wird, sowie eine farbige Plakette auf dem Tank angebracht.
.3. Vorrichtungen zur Brandbekämpfung
.Die Feuerlöscher müssen jährlich vom Instandhalter kontrolliert werden.
.Bei anderen Ersthelferausrüstungen müssen monatliche Sichtkontrollen an den Entleerungsgeräten intern von den Ersthelfern (PPE) durchgeführt werden. Alle drei Jahre führt der Service Régional d’Incendie jedoch eine Kontrolle der axialen Ablaufschächte, der Hydranten sowie der Hydranten und Hydranten des Standorts durch. Diese Prüfung wird jährlich durchgeführt, wenn die Anlage von einer Druckerhöhungsanlage gespeist wird.